Mittwoch, 20. Juli 2011

Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes

Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute ein Kleine Anfrage (17/6553) zur Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes gestellt. Die Antragsteller verlangen zu erfahren, ab wann der angekündigte und von allen Seiten der Freiwilligendienstträger angemahnte Kindergeldanspruch für Freiwillige bis 25 Jahre gelten soll und welche neue Höchstgrenze für die Erstattung des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge festgelegt werden wird. Sehr bezeichnend ist auch die Frage, warum die Bundesförderung noch nicht feststeht. Ebenso wird nach einer Rechtfertigung für den enormen Verwaltungsaufwand durch das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben gefragt, der bisher bei den anderen Jugendfreiwilligendiensten nicht vorhanden war.
Für die Beantwortung der Anfrage bleiben der Bundesregierung bzw. dem BMFSFJ und damit dem allseits geliebten Staatssekretär Josef Hecken rund zwei Wochen Zeit.

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