Dienstag, 13. Mai 2014

EuGH: Recht auf Vergessen

Heute urteilte der Europäische Gerichtshof zum Datenschutz im Internet, dass jeder Bürger auch ein Recht auf Vergessen im Internet hat. Suchmaschinen müssen nun jedem EU-Bürger die Möglichkeit einräumen, dass in besonderen Fällen Links, die beim Suchen des Personennamens rein private Informationen erscheinen lassen, vom Suchmaschinenanbieter gelöscht werden.
Den betroffenen Unternehmen geht diese Regelung zu weit, den Datenschützern natürlich nicht. Daher gab es heute auch ganz unterschiedliche Reaktionen darauf. 
Zum Urteil hier.
Reaktion in den USA hier.

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