Mit ihrer heutigen Entscheidung stärkten die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Rechte des Bundestags gegenüber der Bundesregierung in der Euro-Krise. Nach Ansicht der Kläger der Grünen-Fraktion hätte die Bundesregierung den Bundestag frühzeitig im Jahr 2011 über die internationalen Verhandlungen zum ESM-Rettungsschirm informieren müssen. Behält man im Hinterkopf, dass sich die Fraktion der Grünen den Gesetzentwurf zum Vertrag von ihren österreichischen Kollegen holen mussten, kann man ihre Empörung nur all zu gut verstehen. Wo leben wir denn?
Da könnte man ja glatt meinen, unser Parlament hieße Duma und wäre eine Abnick-Anstalt. Aber wieder zurück zum Ernst der Lage:
Die Meinung der Grünen teilten auch die Verfassungshüter in Karlsruhe. Eine stärkere Einbindung des Parlaments unter Befolgung des Art. 23 GG bei solchen internationalen Verhandlungen diene dem Ausgleich der Verschiebung von Kompetenzen hin zur EU. Die Bundesregierung habe dies im Fall des Rettungsschirms nicht getan und so das Informationsrecht des Parlaments verletzt. Eine Unterrichtung des Bundestags diene einer frühzeitigen Einflussnahme auf die Willensbildung des Regierung und stärke die aktive Rolle der Volksvertreter im Prozess der europäischen Integration, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Der Rettungsschirm war im Februar 2011 zwischen den EU-Staaten beschlossen und im März unterzeichnet worden. Die deutsche Legislative aus Bundestag und Bundesrat kann diesem Vertrag noch Zustimmen oder ihn Ablehnen. Einfluss auf seinen Inhalt hat sie nicht, wobei es darin doch um eine Einlage Deutschlands von 8,7 Mrd. Euro in diesem Jahr geht.
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