Seit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat
die homophobe Stammtischklientel der CDU/CSU wieder ein Thema über das sie sich
auslassen kann. Jetzt muss es der Gesetzgeber eingetragenen Lebenspartnerschaften
doch tatsächlich ermöglichen, dass ein Lebenspartner das vom anderen
Lebenspartner adoptierte Kind adoptiert. Was für ein Skandal!
In meinen Augen besteht der Skandal eher darin, dass wir in
Deutschland immer noch auf das Bundesverfassungsgericht angewiesen sind, um die
Rechte Homosexueller voranzutreiben. Denn seit dem Lebenspartnerschaftsgesetz 2001
kam fast jede rechtliche Verbesserung, vor allem im Steuerrecht, durch die
Judikative zustande: 2004 entschied das Bundesarbeitsgericht zugunsten der Gleichstellung
verpartnerter Angestellte bei der Vergütung ihrer Tätigkeit, 2010 urteilte das
BVerfG dass die Ungleichbehandlung bei der Erbschaftsteuer nicht
verfassungskonform ist, 2011 entschied der EuGH in der Sache des Rentenrechts …
Schon selbst mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz hatte es sich die damalige
Bundesregierung unter Kanzler Schröder in gewisser Weise leicht gemacht. Indem
sie ein neues Gesetz erschuf und nicht das Wort „Ehe“ gebrauchte, umging sie
die Diskussion von Art. 6 des Grundgesetzes, der den Schutz von Ehe, Familie und
Kindern vorsieht. Und alles was nicht im GG steht ist schließlich nicht ein
(beinahe) unumstößlicher Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung … Und was
wir heute bekommen haben, ist wahrlich ein Adoptionsrecht light. Denn wie viele
Singleadoptionen durch Homosexuelle gibt es schon in Deutschland und wie viele
von denen leben auch noch in einer der ca. 23.000 eingetragenen
Lebenspartnerschaften?
Ja, seht ihr auch schon so etwas wie eine 0 auf euch zu
schweben?
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