Dank verbesserter Ermittlungsmethoden und der Kronzeugenregelung ist es dem Bundeskartellamt einmal mehr gelungen, erfolgreich gegen Preisabsprachen vorzugehen. Diesmal traf es vor allem die so genannten "Fernsehbier"- Hersteller, also die die ihre Biere per Fernsehwerbung anpreisen: Warsteiner, Krombacher, Verltins, Barre sowie Becks (Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH) als Kronzeuge. Gegen weitere Brauereien wird noch ermittelt.
Die jetzt verurteilten Brauereien teilen sich 50% des Biermarktes in Deutschland. Sie sollen durch Absprachen die Fassbierpreise um 5-7 Euro und die Kastenbierpreise um 1 Euro angehoben haben. Bei dieser ersten Verurteilungswelle wurden Bußgelder in Höhe von 106,5 Mio. Euro festgesetzt, wobei die Strafen dabei durch das kooperative und geständige Verhalten der Konzerne relativ gering ausfielen.
In den letzten Jahren hat insbesondere die Kronzeugenregelung, nach der der erste Geständige, der zur vollständigen Sachverhaltsaufklärung beiträgt, straffrei ausgeht, dazu geführt, dass immer mehr Verfahren abgeschlossen werden konnten. Das Kartellamt profitiert nach eigenen Aussagen auch immer mehr von
Insidern, die beweiskräftige Informationen an das Amt liefern.
Allein 2011 und 2012 konnten Strafen von rund einer halben Milliarde Euro in 34 Verfahren festgesetzt werden. Darunter war das Schokoladenkartell und das Schienenkartell, wobei bei letzterem immer noch Ermittlungen laufen. Hier ging es um Schienenhersteller, die sich jahrelang Auftragsvolumina der Deutschen Bahn gleichmäßig unter sich aufgeteilt haben. Die Bahn wurde dabei um hunderte Millionen Euro betrogen. ThyssenKrupp Gleistechnik erhielt den höchsten Bußgeldbescheid mit 103 Mio. Euro, also fast genau so viel, wie das gesamte Bierkartell zusammen. Da kann man sich freuen, welche Urteile noch auf uns warten.
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