Samstag, 7. August 2010

Recht gesprochen

Am Mittwoch stand die von vielen lang erwartete Entscheidung im Fall Perry vs. Schwarzenegger vor dem Bundesgericht in San Francisco an. Und wie nicht anders erwartet hob Richter Vaughn Walker das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe in Kalifornien auf. Kaum ein halbes Jahr war es gleichgeschlechtlichen Paaren 2008 in Kalifornien erlaubt gewesen, zu heiraten, bis der als „Prop 8“ bekannte Volksentscheid dies wieder aufgehoben hatte. Doch Richter Walkers sehr detailreiche 138-seitige Enttscheidung wird an der heutigen Praxis solange nichts ändern bis eine endgültige, positive Entscheidung zum Thema gleichgeschlechtliche Ehe durch den Obersten Gerichtshof getroffen wird. Und das kann noch
einige Jahre dauern.
Doch zurück zu Richter Walkers Entscheidung. Was seine Urteilsbegründung von anderen positiven Urteilen zur gleichgeschlechtlichen Ehe unterscheidet ist, dass er sich in seiner Begründung ausschließlich auf die US-Verfassung bezieht. Zum einen verstößt Prop. 8 gegen das Recht auf ein ordentliches Verfahren, denn dem Staat ist es verboten in die Grundrechte seiner Bürger ohne ein ordentliches Verfahren einzugreifen. Da zu den Grundrechten auch das Recht auf Ehe gehört und die Verweigerung dieses Rechts durch einen Volksentscheid und nicht durch eine richterliche Entscheidung zustande kam, liegt laut Walker ein Verstoß gegen die Verfassung vor. Das Rechte nicht zur Debatte bei Volksentscheiden stehen können, lässt nun auch ein anderes Licht auf die 31 Volksentscheide in den 31 Bundesstaaten fallen, in denen genau das gemacht wurde und negativ über die gleichgeschlechtliche Ehe abgestimmt wurde. Zum anderen bezieht sich Richter Walker in seiner Urteilbegründung auf das Gleichbehandlungsgebot des 14. Zusatzartikels. Prop 8 verstößt dagegen indem es Menschen nach Geschlecht und sexueller Orientierung unterscheidet.
Damit fiel am Mittwoch schon die zweite Entscheidung zu Gunsten gleichgeschlechtlicher Ehen in einem Monat. Vor kurzem urteilte der US Bezirksrichter Joseph Tauro, dass der Defense of Marriage Act, der die Ehe als Institution zwischen Mann und Frau definiert, gegen die Verfassung verstößt. Die Frage ist jetzt nur noch, welche der beiden Entscheidungen als erstes vor dem Obersten Gerichtshof landet. In jedem Fall wird es aber auf die Stimme des Obersten Richters Anthony Kennedy ankommen, der schon in zwei wichtigen Fällen (Romer vs. Evans, Lawrence vs. Texas) zu Gunsten Homosexueller entschieden hat.

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