Samstag, 27. Oktober 2012

DOMA - bald vor dem US Supreme Court?

Dies ist der erste Artikel einer dreiteiligen Reihe, die sich mit den vor dem US Supreme Court anhängigen Klagen gegen den Defense of Marriage Act und Proposition 8 befasst. Die ersten beiden Artikel werden die genannten Klagen näher beleuchten während der dritte ihre Chancen vor dem Supreme Court untersuchen wird.

Der „Defense of Marriage Act“ (DOMA) oder auch  „28 USC § 1738C - Certain acts, records, and proceedings and the effect thereof“ ist ein Gesetz, dass, wie der Name schon sagt, die hergebrachte Ehe „schützen“ soll.

In den USA regeln die Bundesstaaten, nicht der Bund, das Familienrecht, also auch die Definition der Ehe. Ausgangspunkt dieses Gesetzes ist das seit 1993 vor den Gerichten Hawais ausgetragene Verfahren Baehr vs. Miike, das die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in Sachen Ehe, als Bund zwischen Mann und Frau, beenden wollte. Doch während die Hawaianer in mehreren Instanzen und auch in der Gesetzgebung zur Verbesserung der Situation beitrugen, bildete sich auf dem Festland eine Milliarden schwere Gegenbewegung. Der Grund dafür war, Artikel IV, Abs. 1 der US-Verfassung, der vorsieht, dass der Bund die gesetzlichen Regelungen der Bundesstaaten anerkennen muss. Das Schreckgespenst der Verteidiger der Ehe zwischen Mann und Frau muss wohl wie folgt ausgesehen haben: Tausende homosexuelle Paare pilgern nach Hawai, lassen sich dort verheiraten, kehren in ihre Bundesstaaten zurück und haben dann dort die gleichen bundesstaatlichen Rechte, wie „normale“ Ehen, ohne dass dort ihre eingegangene Ehe überhaupt legal wäre! Da musste man(n) doch was gegen tun! Schließlich wurde DOMA sowohl von Senat als auch von Repräsentantenhaus mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Seit dem heißt es wie folgt:
„No State, territory, or possession of the United States, or Indian tribe, shall be required to give effect to any public act, record, or judicial proceeding of any other State, territory, possession, or tribe respecting a relationship between persons of the same sex that is treated as a marriage under the laws of such other State, territory, possession, or tribe, or a right or claim arising from such relationship.”
Ah, ja! Seid ihr jetzt auch so schlau wie ich nach dem ersten Lesen? Was hinter diesem Satz steckt, sind zwei Punkte: 1. Die amerikanische Bundesregierung begreift die „Ehe“ als rechtliche Verbindung zwischen Mann und Frau. Somit ist der „Ehepartner“ eine Person des anderen Geschlechts.
2. Kein Bundesstaat, kein Bezirk, keine Kommune usw. muss eine Verbindung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen als Ehe oder bestimmte Rechte daraus anerkennen, auch wenn die Verbindung in einem anderen Bundesstaat als Ehe angesehen wird.
Seit dem 21. September 1996, als dieses Gesetz beschlossen wurde, ist auch fraglich, ob diese Interpretation von „Ehe“ verfassungsgemäß ist. In jüngster Zeit stehen die Richter immer wieder auf Seiten der (homosexuellen) Kläger. Es ist nicht nur eine, sondern es sind gleich mehrere Klagen, die zurzeit ihre Verhandlung vor dem amerikanischen Supreme Court erwarten. Sowohl DOMA als auch Prop. 8, dem der nächste Artikel in dieser Reihe gewidmet sein wird,  haben eine gute Chance vor den Supreme Court verhandelt zu werden.

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