Der „Defense of Marriage Act“
(DOMA) oder auch „28 USC § 1738C -
Certain acts, records, and proceedings and the effect thereof“ ist ein Gesetz,
dass, wie der Name schon sagt, die hergebrachte Ehe „schützen“ soll.
In den USA regeln die
Bundesstaaten, nicht der Bund, das Familienrecht, also auch die Definition der
Ehe. Ausgangspunkt dieses Gesetzes ist das seit 1993 vor den Gerichten Hawais
ausgetragene Verfahren Baehr vs. Miike,
das die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in Sachen Ehe, als Bund
zwischen Mann und Frau, beenden wollte. Doch während die Hawaianer in mehreren
Instanzen und auch in der Gesetzgebung zur Verbesserung der Situation
beitrugen, bildete sich auf dem Festland eine Milliarden schwere Gegenbewegung.
Der Grund dafür war, Artikel IV, Abs. 1 der US-Verfassung, der vorsieht, dass
der Bund die gesetzlichen Regelungen der Bundesstaaten anerkennen muss. Das
Schreckgespenst der Verteidiger der Ehe zwischen Mann und Frau muss wohl wie
folgt ausgesehen haben: Tausende homosexuelle Paare pilgern nach Hawai, lassen
sich dort verheiraten, kehren in ihre Bundesstaaten zurück und haben dann dort
die gleichen bundesstaatlichen Rechte, wie „normale“ Ehen, ohne dass dort ihre
eingegangene Ehe überhaupt legal wäre! Da musste man(n) doch was gegen
tun! Schließlich wurde DOMA sowohl von Senat als auch von Repräsentantenhaus
mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Seit dem heißt es wie folgt:
„No State, territory, or possession
of the United States, or Indian tribe, shall be required to give effect to any
public act, record, or judicial proceeding of any other State, territory,
possession, or tribe respecting a relationship between persons of the same sex
that is treated as a marriage under the laws of such other State, territory,
possession, or tribe, or a right or claim arising from such relationship.”
Ah, ja! Seid ihr jetzt auch so
schlau wie ich nach dem ersten Lesen? Was hinter diesem Satz steckt, sind zwei
Punkte: 1. Die amerikanische Bundesregierung begreift die „Ehe“ als rechtliche
Verbindung zwischen Mann und Frau. Somit ist der „Ehepartner“ eine Person des
anderen Geschlechts.
2. Kein Bundesstaat, kein Bezirk,
keine Kommune usw. muss eine Verbindung zwischen gleichgeschlechtlichen
Personen als Ehe oder bestimmte Rechte daraus anerkennen, auch wenn die
Verbindung in einem anderen Bundesstaat als Ehe angesehen wird.
Seit dem 21. September 1996, als
dieses Gesetz beschlossen wurde, ist auch fraglich, ob diese Interpretation von
„Ehe“ verfassungsgemäß ist. In jüngster Zeit stehen die Richter immer wieder
auf Seiten der (homosexuellen) Kläger. Es ist nicht nur eine, sondern es sind
gleich mehrere Klagen, die zurzeit ihre Verhandlung vor dem amerikanischen
Supreme Court erwarten. Sowohl DOMA als auch Prop. 8, dem der nächste Artikel
in dieser Reihe gewidmet sein wird, haben eine gute Chance vor den Supreme Court
verhandelt zu werden.
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